Vergleichsmiete

Ermittelt wird die Vergleichsmiete aus den üblichen Entgelten für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Die Gemeinde ermittelt die Mietpreise, die in bestimmten Lagen gezahlt werden und gibt das Ergebnis dann als Vergleichsmiete in Form des Mietpreisspiegels heraus. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist auch der Maßstab für die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung bei nicht preisgebundenem Wohnraum.

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