Vorkaufsrecht

Der Berechtigte hat bei einem Vorkaufsrecht beim Verkauf an Dritte die Möglichkeit, an Stelle des Käufers zu treten. In diesem Fall wird der Kaufvertrag zu den gleichen Konditionen abgeschlossen, wie er auch mit dem Dritten abgeschlossen worden wäre. Das Vorkaufsrecht unterliegt gesetzlichen Fristen. Für Immobilien und Grundstücke beträgt diese zwei Monate. Beispiele für das Vorkaufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen:
– Gemeinden, wenn es sich nicht um eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht handelt
– Länder, wenn sich das zu verkaufende Objekt in einem Nationalpark oder Naturschutzgebiet befindet oder wenn sich auf dem Grundstück Naturmonumente, Denkmäler oder Gewässer befinden
– derjenige, zu dessen Gunsten das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen wurde

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