Waldgrundstück

Jede mit Forstpflanzen bestockte Grünfläche bezeichnet man als Waldgrundstück. Auch kahlgeschlagene und gelichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze und weitere mit dem Waldgrundstück verbundene und ihm dienende Flächen fallen hierunter.

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