WEG-Verwalter

Hierunter versteht man die Verwaltung, die für das Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer, die ordentliche Bewirtschaftung des Anwesens, die Kommunikation mit Versorgern, die jährliche Eigentümerversammlung, die Führung der WEG-Konten, die Erstellung des Wirtschaftsplans und die jährliche Abrechnung der Hausgelder zuständig ist. Der WEG-Verwalter vertritt im Rahmen seiner Vollmachten die Eigentümer als „eine Stimme“ nach außen.

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