Meldepflicht für Mieter

Paragraphenzeichen vor Steinmauer

Laut dem § 19 des Bundesmeldegesetzes sind Mieter innerhalb von Deutschland seit dem 01.11.2015 verpflichtet, sicher innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu melden. Sie riskieren ein Bußgeld, wenn die Ummeldung nicht rechtzeitig oder fehlerhaft stattfindet. Für die Ummeldung benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass, da die Wohnsitzänderung eingetragen werden muss
  • Wohnungsgeberbestätigung

Die Ummeldung ist kostenfrei!

 

 

Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbestätigung ist eine schriftliche oder elektronische Bestätigung des Wohnungsgebers, in der Regel der Vermieter, dass der Mieter in die entsprechende Wohnung eingezogen ist. Wer die Wohnung zur Verfügung stellt (Vermieter oder deren Beauftragte wie z.B. Verwaltungen) ist laut Gesetz der Wohnungsgeber. Als Wohnung gilt jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird.

 

Elektronische Wohnungsgeberbestätigung

Die Bestätigung kann auch elektronisch erfolgen. Dies darf allerdings nur gegenüber der Meldebehörde geschehen. Dem Mieter muss die Bestätigung schriftlich ausgehändigt werden. D.h. eine Bestätigung per E-Mail ist nicht gültig.