Das ist beim Wohnungsverkauf zu beachten

Vertragsunterschrift

Wenn Sie sich für einen Wohnungsverkauf entschieden haben, muss Ihnen bewusst sein, dass Sie den Verkauf Ihrer Wohnung nicht ohne Weiteres alleine entscheiden können.

 

Grundsätzlich ist zwar das Sondereigentum, also Ihre Wohnung, frei veräußerbar, aber wenn nach § 12 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz als Inhalt des Sondereigentums vereinbart wurde, dass der Eigentümer zur Veräußerung seines Wohneigentums die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer oder eines Dritten benötigt, kann schlimmstenfalls der Verkauf untersagt werden.

Wenn das mit der Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) geklärt ist, sollten sie folgende Unterlagen vorliegen haben, da diese die Höhe des Marktwertes Ihrer Wohnung maßgeblich beeinflussen.

 

Benötige Unterlagen für den Wohnungsverkauf:

  • Hausgeldabrechnung (Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Jahres und Entwicklung der Instandhaltungsrücklagen)
  • aktueller Wirtschaftsplan (Vorauskalkulation der Kosten und Einnahmen sowie Anspruchsgrundlage für die Höhe des Hausgeldes)
  • Teilungserklärung (regelt, welche Gebäudeteile im Sondereigentum stehen und welche Gemeinschaftseigentum sind / Verteilungsschlüssel der Kosten)
  • die letzten drei Eigentümerversammlungsprotokolle
  • Beschlusssammlung – alle Beschlüsse nach dem 01.07.2007 (Nach § 16 Abs. 3 WEG kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss ein abweichender Verteilerschlüssel für Betriebskosten im Sinne des § 556 Abs. 1 BGB sowie für die Verwaltungskosten vereinbart worden sein.)
  • Grundriss
  • aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate; Beschränkungen und Lasten können sich wertmindernd auswirken)
  • Energieausweis
  • falls vermietet: Mietvertrag, da die Miethöhe für die Renditeberechnung benötigt wird

 

Verkaufspreis festlegen

Der Verkaufspreis (Marktwert) kann nur richtig ermittelt werden, wenn alle wertbeeinflussenden Faktoren im Rahmen der Unterlagenauswertung aufgenommen wurden. Das Erscheinungsbild der Immobilie (innen und außen) wird bewertet, die notwendigen Reparaturkosten und die Nutzungsdauer z.B. von Ausstattung und Böden fließen unter Zuhilfenahme von mehreren möglichen Wertermittlungsverfahren in die Marktwertermittlung ein.

 

Käuferzielgruppe berücksichtigen

Wenn der Preis der Wohnung ermittelt wurde, sollte die richtige Zielgruppe definiert werden. Schließlich soll diese Zielgruppe auf die Immobilie aufmerksam gemacht werden. Dazu müssen Sie zum einen die Zielgruppe kennen und zum anderen die Ansprüche dieser Zielgruppe berücksichtigen:

 

  • Singles benötigen wenige Zimmer mit großzügigem Grundriss und wünschen sich funktionale Wohnungen, gerne zentral. Balkon und Garten sind nicht zwingend nötig.
  • Paare ohne Kinder benötigen mehr Zimmer, wünschen oft Balkon oder Terrasse und eine ruhige Wohngegend
  • Paare mit Kindern benötigen ebenfalls mehr Zimmer, eine gute Verkehrsanbindung, Schule und Kindergärten müssen gut erreichbar sein
  • Senioren suchen Wohnungen mit Komfort und gerne altersgerecht geplant (bodengleiche Dusche statt Badewanne), ein ruhiges Umfeld mit guter Nachbarschaft ist wünschenswert
  • Studenten brauchen bezahlbare Wohnungen gerne in Uni-Nähe, mit guten Verkehrsanbindungen durch öffentlichen Nahverkehr
  • Anleger sind renditeorientiert und suchen Wohnungen für langfristige Mieter

 

Vermarktung der Wohnung

Je besser Ihnen gelingt, die Vorzüge Ihrer Wohnung im Exposé, Inserat oder in Immobilienportalen für die passende Zielgruppe herauszuarbeiten, desto leichter und sicherer werden Sie Ihre Wohnung zu einem guten Preis verkaufen können.

 

Oder lehnen Sie sich einfach zurück und überlassen uns als Experten den Verkauf Ihrer Wohnung.