Kosten beim Hausverkauf
… und welche Kosten übernimmt der Käufer?
Energieausweis:
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, benötigen Sie einen Energieausweis. Für die Erstellung müssen Sie, je nach benötigten Energieausweis, mit folgenden Kosten rechnen:
- Bedarfsausweis: für ein bis fünf Wohneinheiten ca. 230 € bis ca. 500 € (je nach Anbieter
- Verbrauchsausweis: ab ca. 25 € bis ca. 100 € für ein bis fünf Wohneinheiten
Wenden Sie sich am besten an Ihren zuständigen Schornsteinfeger.
Wertgutachten:
Das Verkehrsgutachten ist die erste Wahl, wenn Sie als Verkäufer den genauen Wert Ihrer Immobilie bestimmen lassen wollen. Ein Immobilien-Sachverständiger berechnet für diese umfangreiche Art der Wertermittlung für ein Haus von einem Schätzwert von ca. 400.000 € ca. 1.800 bis 2.000 €.
Notarkosten:
Die Notargebühren richten sich nicht nach dem Arbeitsaufwand des beauftragten Notars, sondern nach der Höhe des Kaufpreises. Beim Hausverkauf entstehen hierfür Gebühren von ungefähr 1,5 % des beurkundeten Kaufpreises. Als Eigentümer sollten Sie die Wahl des Notars dem Käufer überlassen, da dieser zum einen die Kosten trägt und zum anderen muss der vermeintliche Käufer als Besteller des Notars auch beim Abspringen des Kaufvorhabens die evtl. entstanden Gebühren tragen. Die Gebühren für notwendige Grundbuchänderungen, wie z.B. die Grundschuldlöschung, sind vom Verkäufer zu tragen.
Maklergebühren:
Wenn Sie einen Makler als Fachmann zum Verkauf Ihres Hauses beauftragen, übernimmt dieser sämtliche anfallenden Kosten für die Vermarktung. Diese sind z.B.
- Ermittlung des Kaufpreises (je nach Art der Wertermittlung werden hierfür bei einem Wert von bis 200.000 € ca. 1.650 € berechnet)
- Zeitungsinserate pro Inserat mit Bild und Text in regionaler Presse (je nach Anbieter ca. 150 bis 300 €)
- Einstellung in Immobilienportalen (z.B. Immobilienscout24 für ca. 250 € / 3 Monate)
- Immobilienbewertung
- Gebühren für benötige Unterlagen (z.B. Grundbuchauszug, Kopien aus Bauakte)
- Fahrten zur Besichtigung
- Erstellung von professionellen Fotos und Exposés
- Verkaufsschilder und Flyer
- Telefonate mit potentiellen Käufern
In Nordrhein-Westfalen trägt der Käufer die Maklerprovision. Diese beträgt 3,57 € inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des beurkundeten Verkaufspreises.
Grunderwerbsteuer:
Diese ist vom Käufer zu tragen und beträgt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % des beurkundeten Kaufpreises.
Spekulationssteuer:
Wenn Sie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf bzw. der Fertigstellung das Haus veräußern und haben nicht mindestens in den vorangegangenen zwei Jahren dieses selbst bewohnt liegt ein Spekulationsgeschäft vor. Die daraus entstandenen Einnahmen müssen Sie dann versteuern.
(Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Steuerberater!)
Drei-Objekt-Grenze (Gewerbesteuer):
Wenn Sie in den letzten fünf Jahren mehr als drei Immobilien zum Bau, Kauf oder der Modernisierung verkauft haben, kann die Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze dazu führen, dass die Gewinne aus den Verkaufserlösen den Einkünften aus dem gewerblichen Grundstückshandel unterliegen und somit steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EstG entstehen.
(Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Steuerberater!)
Vorfälligkeitsentschädigung:
Wenn das Darlehen noch keine zehn Jahre läuft, kann Ihr Finanzierungspartner bei der Kündigung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung einfordern, denn ein Darlehensvertrag ist erst nach diesem Zeitraum für Sie ohne Kosten kündbar (unter Einhaltung der Kündigungsfristen). Bauspardarlehen sind hiervon ausgenommen und können jederzeit ohne Kosten gekündigt werden. Setzen Sie sich bitte unbedingt vor dem Verkauf Ihres Hauses mit Ihrem Finanzierungspartner in Verbindung.