Verkauf bei Scheidung oder Trennung

Schere zerschneidet Rose und Heiratsurkunde

Während einer Trennung oder Scheidung gibt es viele Auseinandersetzungen über die Eigentumsverhältnisse . Oftmals sind Geld und gemeinsam genutzte Gegenstände Gründe für Streitigkeiten. Wenn während der Ehe ein Haus gemeinsam gekauft oder gebaut wurde, ist dies besonders schwierig und emotional behaftet. Die Eigentumsverhältnisse  werden bei einem Scheidungsverfahren nicht geklärt.

Den Scheidungsrichter interessieren die Eigentumsverhältnisse des Hauses / der Wohnung  nicht, da diese ja bereits beim Kauf / Bau im Grundbuch geregelt wurden. Wenn nur ein Partner im Grundbuch steht, hat dieser in der Regel die Weisungsbefugnis. Er kann den Partner auffordern, unter Einhaltung einer gewissen Wartezeit, das Haus / die Wohnung zu verlassen. Wenn nichts anderes in einem Ehevertrag geregelt wurde, muss dieser allerdings finanziell entschädigt werden. Wenn beide Partner im Grundbuch stehen, können auch beide Ansprüche auf das Haus / die Wohnung erheben.

 

Es gibt folgende Möglichkeiten, wenn Sie die gemeinsame Immobilie nicht mehr miteinander bewohnen möchten:

 

Übernahme durch einen der Partner (Miteigentümer)

Voraussetzung hierfür ist, dass der Partner, der die Immobilie übernehmen möchte, den Anderen auszahlen muss. Oft ist dies nach einer Trennung / Scheidung durch doppelte Haushaltsführung, hohe Darlehensbelastung oder Unterhaltszahlungen nicht möglich.

 

Teilung des Hauses

Dies ist nur zu empfehlen, wenn man die Räumlichkeiten in zwei separate Wohnungen teilen kann. Dies kann sehr aufwändig sein und meist muss ein Gutachter / Architekt hinzugezogen werden. Die Teilungserklärung muss zusätzlich beim Notar beurkundet werden. Außerdem sollten Sie sich fragen, ob Sie wirklich weiterhin in der Nähe Ihres Ex-Partners wohnen möchten.

 

Verkauf

Hierfür müssen sich beide Partner entscheiden. Der Verkauf der Immobilie ist übrigens auch bereits zum Zeitpunkt der Trennung möglich (im Trennungsjahr). Der Verkauf ist meist, aufgrund des sehr hohen Konfliktpotentials und der meist angespannten wirtschaftlichen Lage, die sinnvollste Lösung der wirtschaftlichen Entflechtung. Wenn die Immobilie durch ein gemeinsames Darlehen finanziert wurde, können diese Verpflichtungen durch den Verkauf abgebaut oder abgelöst werden. Die Trennung der Partnerschaft wird dadurch erheblich vereinfacht.

Es ist  unter den gegebenen Umständen die eine Trennung / Scheidung mit sich bringen ratsam, einen Makler mit dem Verkauf zu beauftragen. Hier kann der Makler als neutraler Dritter nicht nur als Fachmann für den Immobilienverkauf fungieren, sondern auch als Vermittler, Schlichter oder Mediator unter den Partnern, um so zur Vermeidung von Konflikten beizutragen. Als diese dritte Person wird der Makler auch das Wesentliche nicht aus den Augen verlieren – den Verkauf Ihrer Immobilie. E ist unbewusst oft so, dass viele Trennungspaare trotz bester Vorsätze aufgrund der emotionalen Bindung zur Immobilie oder zum Ex-Partner, den Verkauf sabotieren. Der Makler garantiert hier den reibungslosen Verkauf.