Fehler bei der Mietersuche vermeiden

Lupe mit Yes und No-Schriftzügen

Sollten Sie ohne Makler einen Mieter suchen, sollten Sie diese Fehler unbedingt vermeiden

1. Miete zu hoch oder zu niedrig ansetzen

Wenn man neu vermietet stellt sich immer die Frage, wie hoch man die Miete ansetzen kann / darf. Der Vermieter muss sich hierzu erstmal schlau machen. Die ins Leben gerufene Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze machen die Preisfindung nicht gerade leichter.

Miete zu niedrig:

Wenn Sie die Miete zu niedrig angesetzt haben erschwert Ihnen die Kappungsgrenze mit einer innerhalb von drei Jahren maximalen Mieterhöhung von 15 oder 20 % die nachträgliche Anpassung der Miete. Bei falscher Ansetzung kann es passieren, dass der Vermieter nach Abzug aller Kosten kaum Gewinn erzielt.

Miete zu hoch:

Wenn die Miete zu hoch angesetzt wird, kann es schwierigen werden Mieter zu finden. Es kann sein, dass viele Mietinteressenten nach der Besichtigung und dem Erhalt aller wichtigen Daten abspringen. Hierdurch droht Leerstand der zu Lasten des Vermieters geht. Außerdem steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Mieter auf Dauer die Höhe der Miete nicht leisten kann und schnell wieder auszieht.

 

2. Falsche Immobilienanzeigen

Vergessen Sie nicht die Pflichtangaben in Ihrer Anzeige. Ob die Wohnung einen Keller oder Balkon hat oder das Badezimmer nur eine Badewanne kann, muss aber nicht in der Anzeige stehen. Seit dem 01.05.2014 ist es aber Pflicht, die Daten des Energieausweises in der Anzeige mit auszuführen. Auch als privater Vermieter können Ihnen Bußgelder drohen.

Vermieter haben unterschiedliche Wunschmieter – Single mit festem Einkommen, Familie oder älteres Ehepaar. Vergessen Sie bei Ihrer Anzeige aber das Gleichbehandlungsgesetz nicht.

 

3.Besichtigung ohne Energieausweis

Viele Vermieter vergessen es, bei der Besichtigung den Energieausweis vorzulegen. Gemäß § 16 Abs. II EnEV ist der Vermieter zur Vorlage verpflichtet (unaufgefordert). Wie bereits erwähnt drohen auch privaten Vermietern hohe Bußgeldstrafen.

 

4. Falsche Mieter

Verlassen Sie sich beim Vermieten nicht nur auf Ihr Bauchgefühl, den ersten Eindruck und die Sympathie für einen Interessenten. Ziel ist es, dass die Wohnung lange Zeit vermietet wird und regelmäßig die Miete gezahlt wird und natürlich ob der Mieter in die Hausgemeinschaft passt. Wir als Makler sind bei der Auswahl objektiver, routinierter und auch konsequenter bei der Überprüfung der Bonität eines Interessenten.

5.Falscher Mietvertrag

Auch wenn es einfach und schnell geht: Der Mietvertrag aus dem Internet muss nicht den neuesten Stand entsprechen und kann im rechtlichen Sinne veraltet sein. Wichtige Punkte wie z.B. die Kleinreparaturklausel werden nicht oder falsch ausgeführt. Auch werden wichtige Anlagen wie das Übergabeprotokoll nicht mit erfasst. Wenn Sie sich auf einen Makler verlassen können Sie sicher sein, dass der Vertrag in Ordnung ist.

 

6. Fehlerhaftes Übergabeprotokoll

Oft werden bei der Übergabe wichtige Dinge vergessen (Wie ist der Zustand der Wohnung? Wie sind die Zählerstände?). Dies kann sich als folgenschwerer Fehler erweisen. Wenn die bestehenden Mängel nicht protokolliert werden, kann der Mieter eine Mietminderung durchsetzen. Oder wenn die Wohnung in einem renovierten Zustand übergeben wird und dies nicht richtig protokolliert wird, kann sich das spätestens beim Auszug des Mieters rächen.

 

7. Wohnungsgeberbestätigung wird nicht oder nicht rechtzeitig ausgestellt

Vermieter müssen gem. § 19 Abs- 1 Bundesmeldegesetz dem Mieter innerhalb von 14 Tagen (bei Einzug) mit einer Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung den Einzug bestätigen. Diese Bestätigung braucht der Mieter um den Einzug bzw. Umzug gegenüber dem Einwohnermeldeamt nachzuweisen. Kommen Sie als Vermieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 €.