Grundschuld

Mit der Grundschuld wird eine Geldforderung an einem Grundstück gesichert. Diese werden in der Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Wenn ein Darlehensnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und es für die Bank keine andere Möglichkeit mehr gibt, kann diese durch die Grundschuld berechtigt, die Immobilie zu versteigern. Durch eine eingetragene Grundschuld wird ebenfalls verhindert, dass der Besitzer die Immobilie verkauft, ohne dass die Bank das von ihr gewährte Darlehen zurückerhält.

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