Abbruchswert

Man spricht vom Abbruchswert, wenn ein Grundstück mit einem wirtschaftlich nicht mehr nutzbarem Gebäude verkauft werden soll. Mit dem Abbruchswert wird der Preis der für dieses Grundstück erzielt werden kann zum Ausdruck gebracht. Dieser ermittelt sich wie folgt: Grundstückswert abzgl. Abbruch-, Entsorgungs-, Dekontaminierungs- und evtl. anfallende Gutachterkosten

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