Sie können grundsätzlich fei vereinbaren, welche Mietkaution sie möchten. Der Vermieter muss aber die erhaltene Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen auf einem verzinsten Mietkautionskonto anlegen. Folgende Formen gibt es:
- Barkaution
Der Mieter händigt die Kaution bar aus oder überweist den Betrag. Als Vermieter empfiehlt es sich, bereits vor der Vermietung ein insolvenzfestes Kautionskonto anzulegen. So werden Sie den gesetzlichen Vorschriften gerecht.
- Sparbuch
Der Mieter eröffnet auf seinem Namen ein Sparkonto und verpfändet dieses an den Vermieter.
- Bankbürgschaft
Hier bürgt die Bank des Mieters für seine Bonität.
- Mietkautionsdepot
Hier können Mieter Ihre Kaution auch in Renten-, Immobilien- und Garantiefonds investieren. Das Guthaben des Depots muss an den Vermieter verpfändet werden.
- Kautionsschutzbrief
Die Kaution wird in Form einer Versicherung abgesichert. Der Mieter muss einen Versicherungsbeitrag leisten und bleibt somit liquide.
Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber „Mietkaution – Rechte & Pflichten“.