Ampel verabschiedet Heizgesetz

Ampel verabschiedet Heizgesetz

Das umstrittene Heizgesetz wurde am Freitag durch den Bundestag gedrückt und ist jetzt also beschlossen. Gegen jeden gesunden Menschenverstand und jede Beratung. Für das bessere Verständnis: es soll soviel CO2 eingespart werden, wie wir jetzt durch den Erhalt der Kohlekraftwerke nach Abschaltung der Atomkraftwerke verbrauchen. Lassen Sie diesen Satz mal auf sich wirken!

 

Ab dem 01.01.2024 tritt das Gesetz also in Kraft. Doch was heißt das jetzt genau? Wenn Sie eine Heizung ab dem 01.01.2024 einbauen, muss diese zukünftig mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Regelfall können unsere klassischen Öl- und Gasheizungen dies nicht. Zunächst soll die Regel erst nur für Neubauten gelten und ab 2026 bzw. 2028 dann auch für Bestandsbauten. Was für Sie gilt können Sie am besten bei Ihrer Kommune vor Ort erfragen.

 

Doch was passiert, wenn meine Ölheizung kaputt geht? Darf ich diese reparieren lassen? Nach dem neuen Gesetz ist die Reparatur möglich und kann dann weiterbetrieben werden. Sollte die Heizung irreparabel sein, hat man im Regelfall fünf Jahre Zeit, eine neue einzubauen. Diese muss dann das 65%-Ziel erreichen.

 

Auch der Einbau von Gasheizungen ist nach 2024 möglich. Diese müssen ab 2029 zu anteilig 15% mit klimaneutralem Gas (aus Biomasse oder Wasserstoff) betrieben werden. Hier gibt es eine stufenweise Erhöhung: der Anteil steigt 2035 auf 30% und 2040 auf 60%.

 

Wer eine klimafreundlichere Heizung einbauen lässt, kann Förderungen beantragen. Diese sollen bei 30% der Kosten liegen. Für das Eigenheim gibt es auch einen Geschwindigkeitsbonus. Heißt: je schneller Sie umrüsten, umso mehr bekommen Sie noch zusätzlich an Förderung (erst 20%, dann alle zwei Jahre 3% weniger). Weitere 30% Förderung bekommt man, wenn man weniger als 40.000 €-Brutto-Haushaltseinkommen hat. Gedeckelt ist die Förderung also bei maximal 70%.

 

Natürlich können Vermieter die Kosten anteilig auf ihre Mieter umlegen. Hier liegt die Begrenzung bei 10% der Kosten. Die Miete darf um maximal 50 Cent pro Quadratmeter steigen, bei größeren Sanierungen sogar um drei Euro.