Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern – Bundesregierung einigt sich

Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern – Bundesregierung einigt sich

Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung bei der Aufteilung der Klimaabgabe bei den Heizkosten auf ein Stufenmodell geeinigt. Das heißt, dass künftig nicht mehr der Mieter alleine die CO2-Kosten tragen muss, sondern auch der Vermieter muss sich anteilig an den Kosten beteiligen. Die Beteiligung ist abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Sprich: Je schlechter die Energiebilanz, desto höher der Anteil des Vermieters.
Wirtschaftsminister Habeck, Justizminister Buschmann und Bundesbauministerin Geywitz hatten sich am Samstagabend auf ein Stufenmodell geeinigt. Hier heißt es, dass man sich auf eine faire Aufteilung der Kosten zwischen Mietern und Vermietern geeinigt habe.
Gleichzeitig möchte man dafür sorgen, dass der CO2-Preis eine Art Lenkungswirkung im Gebäudesektor entfalten könnte. So sollen Vermieter einen Anreiz erhalten um in energetische Sanierung zu investieren und Mieter werden motiviert, den eigenen Energieverbrauch zu senken.

Ab dem 01. Januar 2023 soll die neue Regelung in Kraft treten.