Beim Hauskauf: Höhere KfW-Förderungen

Beim Hauskauf: Höhere KfW-Förderungen

Seit dem 16.10.2023 bekommen Familien bei der staatlichen Förderung des Eigentums bessere Konditionen von der KfW-Bank. Was sich ändert und wie Sie profitieren können, erfahren Sie hier.

 

Programm „Wohneigentum für Familien“

Hierbei handelt es sich um ein Kreditförderungsprogramm der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es ist der Nachfolger des Ende 2022 ausgelaufenen Baukindergeldes. Familien und Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen sollen hiermit beim Kauf oder Bau eines Eigenheims unterstützt werden. Hierzu können diese bei der KfW zinsverbilligte Kredite beantragen. Allerdings werden nur neu gebaute Häuser gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Der Bund stellt für das laufende Jahr eine Summe von 350 Millionen Euro zur bereit.

 

Was hat sich mit dem 16.10. geändert?

„Deutlich verbessert“ wurden laut Bauministerium die Konditionen für zinsverbilligte Kredite über das Programm „Wohneigentum für Familien“. Damit werde der Zugang zum Förderprogramm für noch mehr Familien ermöglicht. Kredithöchstbeträge und Zinskonditionen wurden geändert, die Einkommensgrenze erhöht.

 

Wie stark steigen die Kredithöchstbeträge?

Die Kredithöchstbeträge steigen laut KfW-Bank um bis zu 35.000 € auf 170.000 € bis 270.000 €. Die genaue Höhe der Kreditsumme richtet sich nach Anzahl der Kinder und auch danach, wie klimagerecht und nachhaltig der Neubau ist.

 

Wo liegt die Einkommensgrenze?

Die Grenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens wird bei einer Familie mit einem Kind um 30.000 € angehoben und liegt jetzt bei 90.000 €. Für jedes weitere Kind kommen weitere 10.000 € dazu. Sprich: eine Familie mit z.B. drei Kindern darf bis zu 110.000 € verdienen.

 

Zinskonditionen

Der effektive Jahreszins für einen Kredit mit z.B. 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung liegt jetzt zum Start der neuen Bedingungen bei 0,61 %. Im Juni, als das Programm startete, lag der Zinssatz noch bei 1,25 %. Die Zinssätze sinken weiter, wenn es kürzere Laufzeiten gibt. So beträgt der Jahreszins für einen Kredit mit zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung nur noch bei 0,01 %.

 

Kann man Förderungen kombinieren?

Wenn Familien bereits Förderungen aus dem Baukindergelt erhalten (haben), so können sie kein zinsverbilligtes KfW-Darlehen über das neue Programm bekommen. Ebenfalls nicht möglich ist eine Kombination mit der Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ oder „Bundesförderung für effiziente Gebäude“.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Es können einzelne Personen oder Haushalte den Antrag stellen. Voraussetzung: in dem Haushalt muss mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet sein, welches beim Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren ist und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nicht förderberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Wohneigentum besitzen. Ein Kaufvertrag hingegen darf bereits geschlossen worden sein. Hier dürfen Familien aber erst nach der Antragstellung der Kaufpreis zahlen bzw. mit dem Bau beginnen. Nutzen Sie am besten auf der KfW-Seite den Vorab-Check. Hier können Sie ganz schnell herausfinden, ob die Voraussetzungen einer Förderung erfüllt sind.

 

 

Mit dem neuen bzw. verbesserten Programm „Wohneigentum für Familien“ möchte man mehr Familien als bisher beim Bau eines Eigenheims unterstützen.