Einigung beim Heiz-Gesetz

Einigung beim Heiz-Gesetz

Die Regierung hat sich geeinigt und auf grundlegende Änderungen bei dem von Wirtschaftsminister Habeck geplanten „Heiz-Hammer“ verständigt. Diese Woche noch soll es in den Bundestag zur Beratung. Wichtigster Punkt: das Gesetz soll erst vier Jahre später kommen. Hier sind die wichtigsten Eckpunkte!

 

Kein Heiz-Gesetz vor der Fernwärme-Planung

Solange keine „kommunale Wärmeplanung“ vorliegt, sollen beim Heizungstausch die neuen Regelungen noch nicht gelten. In Deutschland soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt und bis spätestens 2028 umgesetzt werden.

 

 

Einbau von Gas-Heizungen soll in Ausnahmefällen erlaubt sein

Ab 01.01.2024 dürfen weiter Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Gleiches gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. Ausnahme bilden Neubauten in Neubaugebieten. Hier sollen die Regelungen ab 01.01.2024 gelten. Für Bestandsbauten gilt das GEG erst, wenn die kommunale Wärmeplanung umgesetzt wurde.

 

Auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen dürfen eingebaut werden, wenn bereits eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, die ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht. Wenn die Planung kein klimaneutrales Gasnetz vorsieht dürfen Gasheizungen nur eingebaut werden, wenn sie zu 65% mit Biomasse oder nicht-leitungsgebundenen Wasserstoff betrieben werden.

 

 

65%-Vorgabe

Die Wärmepumpe steht nicht mehr im Fokus. Alle verschiedenen Optionen beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme sollen gleichbehandelt werden, „um den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen“. Sprich: Sie dürfen entscheiden, je nachdem welches System an Ihrem Wohnort vorzugswürdig ist.

 

„Diskriminierende“ technische Anforderungen werden gestrichen

Das heißt, dass z.B. Heizungen die mit Pellets oder Holz betrieben werden, die 65%-Vorgabe ausnahmslos erfüllen. Statt der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Transformationspläne müssen Betreiber und Kommunen einen verbindlichen Plan mit nachvollziehbaren Zwischenzielen zum Hochlauf des Wasserstoffs bis 2045 vorlegen, um die Transformation des Gasnetzes zu gewährleisten.

 

Schutz für Mieter

Hier sollen vor allem Mieter nicht über Gebühr belastet werden und Vermieter sollen Anreize haben, in moderne Heizsysteme zu investieren. „Haushalte dürfen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden. Deshalb wird es von Seiten des Bundes eine Förderung geben, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird und die möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen uns soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigt.“