Entlastung von Mietern

Entlastung von Mietern

Die CO2-Steuer wurde bislang alleine von den Mietern getragen. Damit soll laut Bundesregierung jetzt Schluss sein. Die Vermieter werden ab 2023 ebenfalls zur Kasse gebeten. Die Ampel hat sich über die CO2-Steuer für Wohngebäude offenbar geeinigt. Das neue Gesetz soll ab Anfang 2023 in Kraft treten. Es ist geplant, dass das neue Gesetz noch diese Woche verabschiedet wird.

Worum geht´s?

Wer mit Öl oder Gas heizt zahlt seit 2021 eine zusätzliche CO2-Steuer. Diese Kosten wurden bislang alleine von den Mietern getragen. Vermietern sollen ab 2023 stärker an den Kosten beteiligt sein. Heißt: Je nach energetischem Zustand des Mietshauses. Also, je schlechter die Fassade gedämmt ist oder je älter Heizung und Fenster sind, desto mehr Energie wird für das Heizen benötigt. Mieter haben im Gegensatz zu Hausbesitzern keinerlei Einfluss unter anderem auf das Heizmodell. Hier können nur Kosten gespart werden, wenn man sparsam und effizient heizt. Trotzdem mussten sie bislang die Steuer alleine zahlen.

Stufenmodell

Jetzt soll es zu einer fairen Aufteilung kommen. Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes ist, desto mehr muss der Vermieter zahlen. Wir das Heizungssystem getauscht und / oder die Wohnung energetisch saniert, sinkt der Anteil der Kosten für den Vermieter. Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit des CO2-Ausstosses pro m² Wohnfläche im Jahr. Die CO2-Kosten werden von den Vermietern über die jährliche Heizkostenabrechnung ermittelt.
Das neue Gesetz soll also den Vermieter dazu anreizen, klimafreundliche Heizsysteme zu installieren und die Häuser besser zu Dämmen. Gleichzeitig bleibt die Eigenverantwortung bei den Mietern – sparsam und effizient heizen. Ob die Mehrkosten Vermieter dazu bewegen, Wohnungen klimafreundlich zu modernisieren, bleibt abzuwarten. Schließlich stehen hier teilweise beachtliche Kosten im Raum und ob das rentabel ist, wird sich der ein oder andere Vermieter mit Sicherheit zweimal überlegen.