EU-Gebäuderichtlinie wird umgesetzt

EU-Gebäuderichtlinie wird umgesetzt

 

Nach dem Europäischen Parlament hat am 12.04. der Ministerrat der EPBD (Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie) dem überarbeiteten Entwurf zugestimmt. Das heißt, dass Deutschland die EU-Sanierungsvorhaben innerhalb der nächsten zwei Jahre, also in nationales Recht, umsetzen muss.

 

Durch die neue EPBD soll der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 im Schnitt um 16% und bis 2035 um 20 - 22% sinken. Hierfür sollen Häuser zur Energieeinsparung saniert werden. Weiter sollen in Gebäuden bis 2040 keine fossilen Brennstoffe mehr genutzt werden. Für Nichtwohngebäude sieht die Vorschrift vor, dass 16% der am wenigsten energieeffiziente Gebäude bis 2030 um 16% und bis 2033 renoviert werden müssen. Somit kann die heftig umkämpfte Richtlinie nun in Kraft treten und muss von den EU-Ländern innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Wie sie Modernisierungen auslösen und damit den Energiebedarf senken bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen.

 

Die reine Sanierungspflicht für einzelne Gebäude ist hiermit vom Tisch. Darauf hatte man sich im Dezember 2023 bereits geeinigt und es wurde daran auch nichts geändert.

 

 

EU-Sanierungspflicht

Eigentlich wollte das EU-Parlament eine strenge Sanierungspflicht. Heißt: alle Wohnhäuser sollten bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 D erreichen. Hier wurde die ursprüngliche Idee deutlich korrigiert: bei Neubauten hatte man sich geeinigt, dass bis 2028 zunächst nur öffentliche Gebäude und ab 2030 alle Gebäude klimaneutral sein sollen. Historische Gebäude, Gebetshäuser und Gebäude für Verteidigungszwecke sollten als Ausnahme gelten. Für Bestandsgebäude schlug man Mindestnormen mit zwei Kontrollpunkten vor: der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands sollte bis 2033 mindestens der Klasse D entsprechen und bis 2040 sollte ein nationaler Wert erreicht werden, „der sich aus einer schrittweisen Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 entsprechend dem Umbau des Wohngebäudestandes“ in einen Net-Zero-Gebäudestand ergibt.

 

Die EU-Kommission legte ebenfalls Vorschläge zur Sanierungspflicht vor. Bis 2030 sollte keine Gebäude mehr der schlechtesten Effizienzklasse G angehören. 15% des Gebäudebestands mit der schlechtesten Energieeffizienz sollten bis 2027 von Klasse G auf F verbessert werden, bei Wohngebäuden bis 2030 und bis 2033 E.

 

 

„Fit for 55“

Die EPBD-Reform ist ein Teil des Klimapakets „Fit for 55“, mit welchem die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% im Vergleich zu 1990 gesenkt werden sollen.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Mit der jetzigen Zustimmung des EPBD-Rates stehen die Formulierungen fest und die Fristen zur Umsetzung von grundsätzlich zwei Jahren beginnen zu laufen. Ab 2030 sollen neue Gebäude von vornherein klimafreundliche konzipiert werden.

Der Ausstieg aus Heizungen mit fossilen Brennstoffen wurde ebenfalls beschlossen. Die EU-Staaten sollen hierzu bis 2040 einen Fahrplan vorlegen. Mit der Förderung von Gas- und Ölheizungen soll bis 2025 Schluss sein. Bis 2030 soll die Installation von Solaranlagen in neuen Wohngebäuden verpflichtend werden.

 

Wie die genannten Ziele konkret erreicht werden sollen, legen die einzelnen EU-Staaten größtenteils selber fest. Auch mögliche Sanktionen für Eigentümer, die die Ziele nicht rechtzeitig erreichen, werden im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht bis voraussichtlich Mitte 2026 diskutiert.