EU-Sanierungspflicht gekippt

EU-Sanierungspflicht gekippt

Aufatmen bei Millionen von Besitzern von unsanierten Häusern und Wohnungen. Die Sanierungspflicht, wie ursprünglich von der EU vorgesehen, kommt nicht!
Das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten haben sich auf neue Energievorgaben im Gebäudesektor geeinigt und vereinbarten gestern eine Reform der sogenannten Gebäuderichtlinien. Deutschlandweit hätten bis zu 45% der bestehenden Wohngebäude bis 2033 saniert werden müssen. Auf bis zu 260 Mrd. Euro wurden die Kosten geschätzt.

Doch jetzt – Kehrtwende!

Die neue Einigung sieht vor, dass ab 2030 alle neuen Gebäude klimaneutral sein sollen, für Gebäude in öffentlicher Hand gilt dies bereits ab 2028. Bis 2050 soll dann der gesamte Gebäudebestand klimaneutral sein. Weiter sieht eine allgemeine Vorgabe vor, den durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudebereich bis 2030 um 16%, bis 2035 um 22% zu senken. Der Fokus soll zwar auf den bislang am schlechtesten sanierten Gebäuden liegen, das Erreichen der Vorgaben liegt aber weitgehend im Verantwortungsbereich der jeweiligen Mitgliedstaaten.

Kommt die Pflicht jetzt durch die Hintertür? Markus Pieper, EU-Abgeordneter der CDU: „Die Richtlinie könnte in Deutschland immer noch um Vorwand für Zwangssanierung genommen werden, die man ideologisch schon immer wollte. Da müssen wir auch in Berlin ganz genau aufpassen.“ EU-Abgeordnete Angelika Niebler (CSU) hält fest: „Durch die EU ausgelöste Zwangssanierungen drohen nun nicht mehr. Die große öffentliche Aufmerksamkeit hat dieser Richtlinie gut getan.“
Nur für Nicht-Wohngebäude bleibt die Vorgabe bis 2033 die 16% der am schlechtesten sanierten zu renovieren. Weiter besteht eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Ab 2040 sollen Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, ausgetauscht werden.
Die Umsetzung ist Sache der 27 EU-Mitgliedstaaten, die dabei eine gewisse Flexibilität erhalten.