Welche Versicherung bei Überschwemmung?

Welche Versicherung bei Überschwemmung?

Die aktuelle Hochwasserlage hat sich etwas entspannt und hinterlässt bei vielen die Frage, welche Versicherung übernimmt die Folgekosten, die durch eine Überschwemmung entstehen? Lohnt sich das Abschließen einer Elementarschadenversicherung?

 

Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, welche Versicherung den richtigen Schutz für Sie bietet.

 

Erweiterte Hausratversicherung

Die Hausratversicherung (sichert z.B. Diebstahl ab) deckt nicht automatisch Schäden durch eindringendes Wasser ab. Hier kann man um einen Elementarschadenschutz erweitern. Wenn sich die zu versicherten Gegenstände in sicheren, höheren Etagen befinden, können sich Mieter und Hausbesitzer dies allerdings sparen.

 

Erweiterte Wohngebäudeversicherung

Meistens schließen Hausbesitzer eine sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung ab. Diese kommt für Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitzeinschlag und Leitungswasser auf. Man kann auch diese Versicherung um eine Elementarschadenversicherung erweitern. Diese deckt dann auch Schäden ab, wenn der Keller z.B. durch Überflutung oder nach einem Unwetter unter Wasser steht. Man sollte vor Vertragsabschluss allerdings prüfen, ob die Elementarschadenversicherung auch Schäden durch Rückstau abdeckt und ob die Versicherung den Einbau einer Rückstauklappe verlangt.

 

Wann greift die Versicherung?

Denken Sie bitte daran, dass die meisten Versicherungen nicht sofort nach Abschluss gelten. Man bezahlt zwar sofort den Beitrag, hat aber oft eine gewisse Wartezeit. Diese wird meist von den Versicherungen individuell festgelegt (zwei bis sechs Monate). Diese Wartezeit soll verhindern, dass kurz vor einem erwarteten Unwetter noch schnell Versicherungen abgeschlossen werden.

 

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Die Haus- und Wohngebäudeversicherung bezahlt nicht, wenn es z.B. durch ein offenes Fenster oder eine offene Tür reinregnet. Achten Sie daher immer darauf, dass bei einem Unwetter alles geschlossen ist. Doch auch wenn das Wasser durch Risse ins Haus eindringt, kann sich die Versicherung querstellen. Nicht versichert sind das Eindringen von Grundwasser und Schäden durch Sturmfluten.