Abkürzung für Geschossflächenzahl. Im Bebauungsplan legt die Geschossflächenzahl das prozentuale Verhältnis zwischen der Grundstücksfläche und der maximalen Quadratmeter der Voll-Geschossfläche fest, um eine festgesetzte Bebauungsdichte nicht zu überschreiten. Die zulässige Gesamt-Geschossfläche wird wie folgt berechnet:
Grundstücksfläche x Geschossflächenzahl = zulässige Gesamt-Geschossfläche
Bei einem Grundstück mit einer Fläche von 800 m² würde eine GFZ von 0,7 dazu führen, dass 560 m² Brutto-Grundfläche auf dem Grundstück errichtet werden dürfen. Wie sich die errechnete Geschossfläche verteilt, in die Höhe oder in die Breite, bleibt in dieser Berechnung noch offen, da die Anzahl der Geschosse in weiteren Vorschriften des Bebauungsplans geregelt wird.