Unter Kündigung versteht man die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.
« Back to Glossary IndexUnter Kündigung versteht man die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.
« Back to Glossary Index