Mietaufhebungsvertrag

Wenn sich Mieter und Vermieter einig sind, kann ein Mietverhältnis auch vorzeitig, ohne Berücksichtigung der Kündigungsfristen, beendet werden. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist freiwillig; der andere Vertragspartner muss nicht zwingend zustimmen.

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