Einige Teile der Hausgeldzahlungen an eine WEG-Verwaltung sind auf den Mieter umlagefähig (Hausmeister, Versicherung, Grundschuld, Strom…), einige Teile nicht (Instandhaltungsrücklage, Reparaturen, Verwaltergebühren). Abweichende Regelungen findet man oft bei älteren Mietverträgen.
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