Vorkaufsrechts-Verzichtserklärung

Hierunter versteht man die schriftliche Erklärung des Mieters, dass er die von ihm gemietete Wohnung nicht erwerben möchte. Diese Erklärung ist erforderlich, wenn der Mieter bereits zum Zeitpunkt der Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen die Wohnung gemietet hatte.

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