Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage wird Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) genannt. Durch Beurkundung der Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung wird die WEG begründet. Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Teil der WEG und erwirbt die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten.

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