Nebenkosten beim Immobilienkauf

Notarurkunde

Nebenkosten beim Immobilienkauf

 

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird beim einem Haus- oder Wohnungskauf fällig. Die Höhe ist abhängig vom Standort der Immobilie und liegt zwischen 3,5 % und 6,5%. In NRW liegt die Grunderwerbsteuer bei 6,5 %.

Sollten Einrichtungsgegenstände, wie z.B. eine Einbauküche, mit erworben werden, sollten diese im notariellen Kaufvertrag extra aufgeführt werden, da hierfür keine Steuer anfällt.

 

Makler

Wenn die Immobilie über einen Makler vermittelt wurde, erhält dieser für seine Dienstleistung eine Provision (auch Courtage genannt). Auch die Höhe der Provision ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 3,57 % und 7,14% inkl. Mehrwertsteuer. Die Höhe der Provision unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben und kann daher variieren. Hier in NRW fallen meistens 3,57 % an.

 

Notar und Grundbuchkosten

Hier greift das bundesweit einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz und sieht für jedes Geschäft einen bestimmten Gebührensatz vor. Die Gebühr berechnet sich, ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz, nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung. Bei Immobilienkauf beträgt die Beurkundungsgebühr ca. 1,5 % bis 2 % des notariell beurkundeten Kaufpreises. Enthalten ist hier die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung, die Beurkundung an sich sowie die Eintragung im Grundbuch.

Die Eintragung einer Grundschuld wird zusätzlich berechnet. Die genauen Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem Notar.