Bauvoranfrage

Mit einer Bauvoranfrage kann vor dem Einreichen eines förmlichen Bauantrages bereits im Vorplanungsstadium anhand konkreter Fragestellungen zu einem geplanten Bauvorhaben kostengünstig und rechtsverbindlich die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit geklärt werden. Der von der Genehmigungsbehörde durch die Bauvoranfrage erlassene Bauvorbescheid gilt jeweils zwei Jahre und kann auf schriftlichen Antrag um bis zu einem Jahr verlängert werden.

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