Bürgschaft

Der Bürge verpflichtet sich durch einen Bürgschaftsvertrag gegenüber dem Darlehensgeber für die Erfüllung der Verpflichtungen des Darlehensnehmers einzustehen, falls dies nötig sein sollte. Die Bürgschaft gibt dem Darlehensgeber mehr Sicherheit. Wenn der Darlehensnehmer die Ratenzahlungen für seinen Kredit nicht mehr bedienen kann, kann der Darlehensgeber auf den Bürgen zurückgreifen.

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