Fälligkeitsdarlehen

Das Fälligkeitsdarlehen wird auch Festdarlehen genannt. Es ist ein Darlehen, das im Gegensatz zum Annuitätendarlehen nicht laufend getilgt werden muss, sondern erst am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt wird. Während der Laufzeit sind nur die Zinsen zu bedienen. Das ergibt einen steuerlichen Vorteil, da mehr Zinsen anfallen und von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Dass insgesamt mehr Zinsen gezahlt werden, ist allerdings ein Nachteil. Üblicherweise bespart man anstatt der Tilgung einen Sparplan. Wenn die erwirtschaftete Rendite im Sparplan nach Steuern höher ist als die Schuldzinsen, dann rechnet sich dieses Modell.

« Back to Glossary Index