Grunderwerbsteuer

Diese Steuer wird vom Staat beim Kauf von Immobilien einmalig erhoben und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Grundsteuer, die jährlich anfällt.
Hier eine Übersicht über die Grunderwerbsteuer nach Bundesländern:
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 4,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 6,5 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %

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