Nebenkostenvorauszahlung

Neben der Kaltmiete leistet der Mieter eine Nebenkostenvorauszahlung. Das ist ein fester Betrag für die Nebenkosten wie z.B. Wasser, Heizung etc. Nachdem der Vermieter die Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs ermittelt hat, kann die jährliche Nebenkostenabrechnung mit den Mietern erfolgen. Aus dieser Abrechnung ergeben sich dann die Nach- oder Rückzahlungen und ggfls. Die Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung. Diese darf jedoch nur im Rahmen der Nebenkostenabrechnung angepasst werden. Es ist sinnvoll mit dem Mieter eine Anpassung der Vorauszahlung auf freiwilliger Basis zu vereinbaren um so hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

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